Nach aktueller Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist es den Kommunen erlaubt, Sportanlagen unter Auflagen wieder zu öffnen. Die Landesregierung hat dabei jedoch keine einheitlichen Vorgaben gemacht. So ist es den Kommunen freigestellt, ob sie die Haftung für Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung selber übernehmen oder auf die Vereine übertragen
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