Nach unserer Information gibt es für das kommende Schuljahr sehr viele Absagen für Betreuungsplätze in der OGS und VGS für Meerbusch. Daher haben wir den folgenden Antrag auf eine Sondersitzung zu diesem dringenden Thema gestellt:
Sehr geehrter Herr Kräling,
sehr geehrter Herr Bürgermeister
namens und im Auftrag der SPD-Fraktion beantragen wir die Einberufung einer Sondersitzung des Schulausschusses zum Thema aktuelle Situation OGS/VGS nach §58 i. V. m. §47 GO.
Begründung:
Die Anmeldungen für die für die Grundschulen und die Anmeldungen zur OGS/VGS für das Schuljahr 2023/24 sind erfolgt. Nach unserer Information gibt es für das kommende Schuljahr sehr viele Absagen für Betreuungsplätze in der OGS und VGS. Momentan ist die Betreuung an unseren Grundschulen noch in einem additiven System organisiert, so dass Schüler*innen nur auf Antrag nach Unterrichtsschluss in der OGS/VGS betreut werden. Eine mögliche Absage eines Betreuungsplatzes trifft Eltern oftmals hart. Dies gilt insbesondere für Frauen, die sich in der Neuorientierung oder in der Phase des Wiedereinstiegs in den Beruf befinden und noch keinen gültigen Arbeitsvertrag haben. Perspektivisch sollen alle Grundschulen auf ein integratives System umgestellt werden. Dazu bedarf es mehr Raum, der dringend bereitgestellt werden muss, notfalls auch durch qualitativ hochwertige Modulbauten. Wir bitten daher um die Einberufung einer Sondersitzung, um über die Situation umfassend in Kenntnis gesetzt zu werden. Ziel muss es sein eine Lösung für Eltern, Kinder und Schulen anbieten zu können.
In dieser Ausschusssitzung bitten wir daher folgende Anfrage zu beantworten:
- Wie viele Anträge auf Betreuungsplätze im Rahmen der VGS/OGS wurden für das Schuljahr 2023/24 gestellt?
- Wie viele Absagen mussten erteilt werden?
- Wie verteilen sich Anmeldungen und Absagen auf die jeweiligen Grundschulorte?
- Nach welchen Kriterien wurden die Absagen erteilt?
- Wie wurden die Eltern informiert?
- Welche Lösungen hat die Stadt den Eltern angeboten?
- Warum konnte kein ausreichendes Alternativangebot beispielsweise in qualitativen Modulbauten errichtet werden?
- Gibt es private Möglichkeiten der Betreuung der Grundschüler*innen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
- Wie wird sichergestellt, dass kurzfristig und zukünftig ausreichend Plätze entsprechend des Gesetzesanspruchs seitens der Stadt zur Verfügung gestellt werden?
- Gibt es Klagen gegen erteilte Ablehnungsbescheide?
- Gibt es ausreichend Kapazitäten von Personal bei dem Träger oder sind diese aufstockbar?
- Hat die Verwaltung für die Betreuung alternative städtische Räumlichkeiten geprüft?
Vorbehaltlich der Antworten beantragen wir entsprechend des Bedarfs den Erwerb und die Aufstellung von ausreichenden qualitativen Modulbauten zur Unterbringung weiterer OGS/VGS- Betreuungsplätze
Mit freundlichen Grüßen
SPD Fraktion Meerbusch