Anfrage: Bahnunterführung Osterath

Die SPD Meerbusch hat eine Anfrage für die Sitzung des Rates am 10.3.2022 zu den aktuellen Verzögerung der Maßnahmen an der Bahnunterführung in Osterath gestellt:

 

Sehr geehrter Herr Bommers,

Ende letzten Jahres hat die Deutsche Bahn AG erklärt, dass sich aufgrund der Verzögerungen bei der Erstellung des neuen elektronische Stellwerks für den RRX in Düsseldorf-Bilk der geplante Bau der Unterführung in Meerbusch-Osterath auf unbestimmte Zeit verzögern werde.

Sie hatten in einem Schreiben an die Deutsche Bahn AG dieses Vorgehen kritisiert und eine Stellungnahme der Deutschen Bundesbahn angefordert.

Namens und im Auftrag der SPD Fraktion bitten wir Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung 10.03.2022 zu setzen:

Gibt es von der Deutschen Bahn AG neben der wenig weiterführenden Information der Deutschen Bahn an den Mobilitätsausschuss am 02.12.2021 eine weitere Rückmeldung?

Wenn ja, gibt es neue Erkenntnisse bezüglich des Baubeginns und des geplanten Bauablaufs sowie der Zeitspanne in welcher das Bauwerk errichtet werden soll?

Wenn nein, mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Stadt Meerbusch z.B. für die Unterhaltung zusätzlicher sicherheitsrelevanter Infrastruktur (Stichwort: Feuerwache in Meerbusch-Osterath)?

Am 14.12.2017 hat die Stadt Meerbusch mit der DB Netz AG und dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straße NRW) und dem Bund eine Kreuzungsvereinbarung getroffen, in welcher als Bauzeitraum die Jahre 2019-2023 genannt werden. Welche rechtlichen Möglichkeiten ergeben sich nun aus dieser Kreuzungsvereinbarung?

Besteht aus Sicht der Stadt eine Möglichkeit, der Deutschen Bahn AG die oben genannten zusätzlichen Kosten als Verursacher der Verzögerung in Rechnung zu stellen und sie so in Regress zu nehmen?

Besteht aus Sicht der Stadt eine Möglichkeit, die Streckennutzung der Bahn zu begrenzen, um die Sperrzeiten auf der Meerbuscher und der Strümper Straße zu reduzieren?

In der Kreuzungsvereinbarung wurde die finanzielle Beteiligung der Stadt Meerbusch an der Umsetzung der Maßnahme mit 5.435.239 Euro (mit Förderung auf 3.132.700 Euro) festgelegt. Aufgrund von Preissteigerungen im Baubereich dürfte mit erheblichen zusätzlichen Kosten gerechnet werden. Was plant die Stadt Meerbusch bezüglich dieser Kosten? Was ist mit den in der Kreuzungsvereinbarung vorgesehenen Förderungen? Stehen diese auch noch zur Verfügung, wenn sich der Bau der Unterführung, wie von der Bahn angekündigt, auf unbestimmte Zeit verzögert?

Die Fußgängerunterführung am Bahnhof sollte bereits im Oktober 2021 eröffnet werden. Hat die Deutsche Bundesbahn mitgeteilt, wann die Eröffnung nun erfolgen soll? Wenn nein, was plant die Stadt, um die derzeitige Situation zu verbessern? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt, die Bahn zu bewegen, endlich die Unterführung freizugeben? Was kann die Stadt Meerbusch bei weiteren Verzögerungen der Gesamtmaßnahme für das Erscheinungsbild tun oder muss mit einem dauerhaften Baustellencharakter in Meerbusch Osterath gerechnet werden?

 

Mit freundlichen Grüßen

SPD Fraktion Meerbusch