Mit diesem Gesetz werden die Instrumente für die Kommunen zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum geschärft. Weiterhin werden die Mieterinnen und Mieter besser vor Verdrängung geschützt und die Eingriffsmöglichkeiten für den Erhalt sozialer Wohnquartiere wie auch zur Entwicklung der Innenstädte gestärkt.
Dahinter verbergen sich zahlreiche Regelungen, die insbesondere die Kommunen nachhaltig unterstützen können. Dies reicht von Vereinfachungen bei der Errichtung zusätzlichen bezahlbaren Wohnraums über die Verhinderung von Spekulationen mit Wohnraum bis zur Stärkung des mietpreisgebundenen Wohnungsbaus durch den Schutz der Mieterinnen und Mieter, was deren Verbleib in angestammten Wohnquartieren angeht.
Den Kommunen kommt vor Ort eine entscheidende Rolle zu, wenn Ihnen die Landesregierung eine geeignete landesrechtliche Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetz an die Hand gibt, auf deren Basis sie wirksam im Interesse der Menschen handeln können.
Deswegen fordert die SPD Meerbusch die Landesregierung auf das Bundesgesetz zügig auf die Landesebene zu übertragen. Nur so können die Kommunen von den neu geschaffenen Instrumenten des Baulandmobilisierungsgesetzes profitieren. Die SPD Meerbusch fordert von der Landesregierung NRW, dass dieses verbesserte Bundesrechts nunmehr schnellstmöglich in landesrechtliche Bestimmungen umgesetzt wird.
Der Sozialausschussvorsitzende Hans Günter Focken sagt dazu: Wohnen ist ein Grundrecht und muss bezahlbar bleiben. Das Baulandmobilisierungsgesetz ist ein wichtiger Baustein für den Erhalt und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Er hofft, dass die Landesregierung den Kommunen schnellstmöglich die entsprechenden Werkzeuge in die Hand gibt.