Anfrage: Neuregelung des Mietspiegelrechts

Der Bundestag hat aktuell die Neuregelung des Mietspiegelrechts verabschiedet. In Zukunft muss jede Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern/innen einen Mietspiegel erstellen. In Meerbusch gibt es derzeit keinen gültigen Mietspiegel, daher hat die SPD Fraktion folgende Anfrage für die nächste Ratssitzung am 1. Juli 2021 gestellt:

 

Sehr geehrter Herr Bommers,

namens und im Auftrag der SPD Fraktion bitten wir Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 1.07.2021 zu setzen:

Mit der Neuregelung des Mietspiegelrechts, die der Bundestag in dieser Woche verabschiedet hat, stärkt die Koalition die Rechte der Mieterinnen und Mieter. In Zukunft muss jede Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohner/innen einen Mietspiegel erstellen. Instrumente zum Schutz vor überhöhten Mieten erhalten so eine höhere Wirksamkeit.

Die Beweiskraft von Mietspiegeln wird verbessert und rechtssicherer gemacht, indem ihre Datengrundlage verbessert und die Beweislast in punkto Wissenschaftlichkeit umgekehrt wird: Künftig wird davon ausgegangen, dass Mietspiegel wissenschaftlichen Grundsätzen entsprechen – bis Vermieter/innen das Gegenteil beweisen. Der unsäglichen Praxis von Vermieter/innen, Mietspiegel vor den Gerichten anzugreifen, um Mieterhöhungen durchsetzen zu können, wird damit entschieden entgegengetreten.

Auch in Meerbusch gibt es derzeit keinen gültigen Mietspiegel. Liegt kein gültiger Mietspiegel vor, haben Mieterinnen und Mieter kaum Möglichkeiten, die ortsübliche Vergleichsmiete zu erfahren und von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Die Mietpreisbremse ist dann faktisch unwirksam. Das kann sich nun in Zukunft ändern.

  • Wie setzt die Verwaltung diese Neuregelung des Mietspiegelrechtes um?
  • Gibt es hierzu Gespräche mit den Akteuren des Wohnungsmarktes und/oder den umliegenden Kommunen wie Kaarst, Neuss oder auch Düsseldorf?

 

Mit freundlichen Grüßen

SPD Fraktion Meerbusch