Antrag: Tempo 30 für den Laacher Weg

Die SPD Fraktion hat folgenden Antrag an den Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau gestellt, da wir das Risiko einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für die Kinder der Kindertagesstätte und die Anwohner nördlich und südlich des Laacher Wegs sehen:

 

Sehr geehrter Herr Quaß,

namens und im Auftrag der SPD Fraktion stellen wir folgenden Antrag:

Einrichtung einer 24-stündigen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf dem Laacher Weg über den Streckenabschnitt zwischen Pfälzer- und Badener Weg hinaus, von Neusser Straße bis Römerstraße.

Begründung:

Die Aufhebung des Beschlusses vom 05.04.2017 im Bau- und Umweltausschuss resultiert aus der verwaltungsgerichtlichen Verfügung vom 24.10.2019, wonach „die Ermächtigungsgrundlage des § 45 Abs.1 Abs.9 der StVO nicht ermessensfehlerfrei ausgeübt wurde“. Demnach bestünde nur in der räumlichen Nähe der KITA eine Gefahrenlage.

Jedoch führt die deutliche Verkehrszunahme durch PKW und LKW auch zu einer höheren Schadstoffkonzentration. Aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse besteht der Grund für eine Gefahrenlage fort, zumal die Einbahnstraßenregelung für den zusätzlichen Bauverkehr auf der Bataverstraße nur über die Römerstraße und den Laacher Weg abfließen kann. Die Route über den Laacher Weg zur Neusserstraße ist gerade für LKW die kürzere und breitere.

Das Risiko einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für die Kinder der Kindertagesstätte und die Anwohner nördlich und südlich des Laacher Wegs ist gegeben. Der Dauerlärmpegel steigt im gleichen Maße wie die Zunahme der CO2 Belastung. Auch mit dem Ende der Baumaßnahme Bataverstraße bleibt das gesundheitliche Risiko bestehen, unabhängig von der Frage, ob die Stadt Neuss über die Bauphase hinaus an der Einbahnstraßenregelung festhält, da auch die Gewerbeansiedlung zu weiteren Verkehrsbelastungen führt.

Die oben angeführten Punkte rechtfertigen eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf durchgehend 30 km/h.

 

Mit freundlichen Grüßen

SPD Fraktion Meerbusch