Antrag: Extra Zeit zum Lernen

Das Schulministerium unterstützt die Arbeit in den Schulen zur Schließung pandemiebedingter Lernlücken mit dem Programm Extra-Zeit zum Lernen in NRW durch außerschulische Maßnahmen und Ferienprogramme. Die SPD Fraktion hat die Verwaltung beauftragt hierzu ein Konzept zu erarbeiten und die entsprechenden Anträge zu stellen. Hierzu unser Antrag für die den Ausschuss für Schule und Sport am 13.04.2021:

 

Sehr geehrte Frau Kox,

namens und im Auftrag der SPD Fraktion stellen wir folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt ein tragfähiges Konzept für die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler beim Ausgleich möglicher entstandener Kompetenzdefizite zu erarbeiten und entsprechende Anträge bei der Bezirksregierung zu stellen.

Begründung:

Auf der Seite des Schulministeriums heißt es unter dem Punkt „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“:

„Das Schulministerium unterstützt die Arbeit in den Schulen zur Schließung pandemiebedingter Lernlücken mit dem Programm Extra-Zeit zum Lernen in NRW durch außerschulische Maßnahmen und Ferienprogramme. Nach dem Start des Sommerferienprogramms 2020 und der Fortsetzung der besonderen Unterstützung für Schülerinnen und Schüler auch im Herbst 2020 wird das Unterstützungspaket bis zum Sommer 2022 weiter ausgeweitet: Für den Zeitraum März 2021 bis Sommer 2022 hat die Landesregierung 36 Millionen Euro an Fördermitteln für das Programm Extra-Zeit zur Verfügung gestellt.

Die weiterhin flexible Gestaltung der Programme erlaubt es, die außerschulischen Bildungsangebote auch außerhalb der Schulferien zum Beispiel an Wochenenden durchzuführen. Zudem sind die Angebote offen für Schülerinnen und Schüler aller Leistungsniveaus, aller Schulformen und aller Jahrgänge. Ab März 2021 tritt zudem eine weitere Flexibilisierung in Kraft, die es ermöglicht, Angebote auch für einen Drei-Stunden-Zeitraum (dann an mindestens zwei Tagen à drei Stunden) durchzuführen.

Wie schon im Jahr 2020 handelt es sich bei dem Programm Extra-Zeit um freiwillige außerschulische Angebote, die vor Ort von Trägern geplant und durchgeführt werden. Als weitere antragsberechtigte Träger sind dabei die Universitäten hinzugekommen, die ebenfalls zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich beitragen und Förderanträge stellen können.

ANGEBOTE, FÜR DIE AB SOFORT BEI DEN BEZIRKSREGIERUNGEN AUF GRUNDLAGE DER FÖRDERRICHTLINIEN EINE FÖRDERUNG BEANTRAGT WERDEN KANN:

Allgemeinbildende Schulen (Allgemeine Schulen und Förderschulen): Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 13: Gruppenangebote zur individuellen fachlichen Förderung und Potenzialentwicklung

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf: Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme

Berufsbildende Schulen (Allgemeine Berufskollegs und Berufskollegs als Förderschulen): Gruppenangebote zum Ausgleich möglicher entstandener Kompetenzdefizite sowie zur Sicherstellung des Ausbildungserfolges, insbesondere im dualen System; sowie Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb allgemeinbildender und beruflicher Abschlüsse

Es ist nun ein Jahr vergangen, dass die WHO die Pandemie erklärt hat. Wir befinden uns derzeit in einer dritten Welle und dieses Jahr war und ist für die Schülerinnen und Schüler kein normales Schuljahr. Quarantäne-Anordnungen für einzelne Klassen, Jahrgänge oder Schulen sorgen für völlig unterschiedliche Vorbedingungen, ebenso wie die sehr unterschiedlich gestalteten Angebote von Online-Unterricht. Die Bildungsgerechtigkeit kann auch aufgrund von unterschiedlichen Lernbedingungen in den Familien nicht sichergestellt werden. Daher ist es dringend erforderlich, dass wir das Angebot der Landesregierung in Anspruch nehmen und zumindest für die Sommerferien ein qualifiziertes Konzept für die Aufarbeitung von Corona bedingten schulischen Defiziten bereitstellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

SPD Fraktion Meerbusch