Aktuelle Stunde im Landtag zur Corona-Pandemie

In der Plenardebatte am 15.12.2020 zu der von der SPD-Fraktion im Landtag NRW beantragten Aktuellen Stunde „Corona-Pandemie – Belastungsgrenze erreicht! Drohender Kollaps auf den Intensivstationen in NRW – Warum lässt die Landesregierung Krankenhäuser und Kommunen in der bisher schwärzesten Stunde der Pandemie im Stich?“ erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

Lisa-Kristin Kapteinat: 

„Die Lage auf den Intensivstationen in NRW ist mehr als angespannt. Die täglich steigenden Zahlen der COVID-19-Infektionsfälle und der Bettenauslastung auf den Stationen bestätigen dies. Beschäftigte in den Kliniken und Bürgerinnen und Bürgern NRWs haben ein Recht darauf, in öffentlichen Debatten von der Politik darüber informiert zu werden. Der Vorwurf seitens der regierungstragenden Fraktionen, dass wir mit einer solchen Debatte Ängste schüren würden ist völlig haltlos und faktenfrei. Die Landesregierung steht in der Verantwortung, die gesundheitliche Versorgung der Menschen in NRW sicherzustellen.“

Josef Neumann MdL:

„Die Intensivbettenkapazität in NRW liegt aktuell unter 15 % mit dramatisch sinkender Tendenz. Der CDU-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat Sorge dafür zu tragen, dass jeder Erkrankte in NRW im Notfall ein Intensivbett mit Beatmung bekommt. Das Prinzip Hoffnung ist hier fehl am Platze. Auch der ständige Verweis auf die Nichtzuständigkeit des Landes ist in der pandemischen Lage nicht angemessen. Das Land muss an dieser Stelle seine Steuerungsfunktion übernehmen und darf Krankenhäuser und Kommunen bei der Koordinierung nicht allein lassen.“

Nicole Niederdellmann-Siemes, Vorsitzende der SPD Fraktion Meerbusch unterstreicht die Einschätzung der SPD Fraktion im Landtag:

„Die heutige aktuelle Stunde im Landtag hat gezeigt, dass die Belastungsgrenzen erreicht ist. Das Recht auf Information von Bürgerinnen und Bürgern, von Kommunalpolitikerinnen und -politikern ist wichtig und ein hohes Gut. Allerdings müssen auch wir als Kommunalpolitiker mit einem guten Beispiel voran gehen und unsere Kontakte bestmöglich reduzieren. Deshalb bin ich froh, dass der Bürgermeister vor dem Hintergrund der weiter steigenden Infektionszahlen und der zunehmend angespannten Situation in den Krankenhäusern vorschlägt erneut Gebrauch von §60 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu machen. Dieser Paragraph ermöglicht die Delegation von Befugnissen des Rates auf den Haupt- und Finanzausschuss für die Dauer eine pandemischen Lage. Wir wollen allerdings noch anregen, dass die Sitzung des HFA per Videokonferenz übertragen wird, so können  die Ratsmitglieder die Sitzung verfolgen.“