Mieterschutz: Wir nehmen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Die CDU sollte das auch tun.

Auf die Entgegnung der CDU Meerbusch hinsichtlich der durch unseren SPD-Bürgermeisterkandidaten ausgeübten Kritik zur seit dem 1. Juli 2020 neu geltenden „Mieterschutzverordnung“ in NRW erklärt Bürgermeisterkandidat Michael Billen:

„Die CDU geht mit den Sorgen der Bürgerinnen und Bürger viel zu leichtsinnig um. Während wir in der schwersten Gesundheitskrise der Nachkriegszeit mit massiven wirtschaftlichen Auswirkungen und damit auch teilweise dramatischen Folgen auf die Existenzgrundlage vieler Bürgerinnen und Bürger zu kämpfen haben, kassiert die CDU-Landesregierung in Meerbusch und weiteren Kommunen in NRW die Mietpreisbremse sowie die Kappungsgrenze. Dass die CDU die Lage nicht ernst nimmt und die Sorgen der Menschen mit Füßen tritt, beweist der Satz aus dem Facebook-Post der CDU-Meerbusch: „Ob die Mietpreisbremse überhaupt für eine echte Entlastung der Mieterinnen und Mieter in Meerbusch sorgt, mag jeder, der in Meerbusch zur Miete wohnt, selbst beurteilen.“ Das ist eine Frechheit gegenüber den Mieterinnen und Mietern. Als Verteidigung für den Wegfall der Mietpreisbremse in den Kommunen das Gutachten der empiricaAG anzuführen lässt die Meerbuscher CDU ebenfalls nicht in einem günstigen Licht dastehen. Unter anderem der Deutsche Mieterbund NRW, der Deutsche Gewerkschaftsbund NRW und viele weitere Mitglieder des Aktionsbündnisses „Wir wollen wohnen!“ haben in einer vernichtenden Stellungnahme zurecht das Vorhaben der Landesregierung und die Grundlage der neuen „Mieterschutzverordnung“ kritisiert – ebenso kritisierten die kommunalen Spitzenverbände das Vorhaben der Landesregierung. Die massive Kritik hat die Landesregierung aber schlicht überhört. Soviel auch zur von der CDU Meerbusch vorgetragenen Anschuldigung der angeblich fehlenden „politischen Vollständigkeit“. Aber es geht noch weiter: Die CDU Meerbusch wirft vor, dass das Gesetzesvorhaben zur Mietpreisbremse mit § 556 d BGB von SPD-Bundesjustizministerin Lambrecht eingebracht wurde. Völlig richtig. Richtig ist aber auch, dass genau in diesem Paragraphen die Landesregierungen dazu ermächtigt werden, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Landesregierung in NRW hat die neue „Mieterschutzverordnung“ zum 1. Juli 2020 erlassen und damit die bundesgesetzlichen Regelungen auf Basis eines höchst umstrittenen Gutachtens ausgehöhlt. Das gehört auch zur „politischen Vollständigkeit“. Hinsichtlich des angeführten 20% geförderten Wohnungsbaus, den die CDU mit dem ehemaligen(!) Kooperationspartner Bündnis90/ Die Grünen durchgesetzt habe: Das reicht bei weitem nicht, weshalb wir als SPD für den gesamten Rhein-Kreis Neuss mit einer Investition von 240 Millionen Euro den Bau von 5.000 Wohnungen umsetzen wollen. Wir lassen als Sozialdemokraten die Mieterinnen und Mieter nicht im Regen stehen und setzen uns für mehr preisgünstiges Wohnen in Meerbusch und darüber hinaus ein.“