„In Osterath gibt es z.B. mehrere Verbindungswege, die von Fußgängern und Radfahrern gleichermaßen genutzt werden. Für Autos sind diese Wege tabu“, so dieVerkehrspolitische Sprecherin der SPD Ratsfraktion Heidemarie Niegeloh. Werden Wegerechte in Meerbusch alle genutzt und sind die Wege tatsächlich nutzbar? Die Umsetzung dieser Fragen soll von der Verwaltung erarbeitet werden.
Zur kurzen Durchquerung von Wohngebieten dienen allgemein Wege, die von Fußgängern und Radfahrer genutzt werden können. Die SPD-Fraktion beantragt, dass in bei der Planung zukünftiger Baugebiete kleine, öffentlich nutzbare Wege ausgewiesen werden. Flächen, die sich in städtischem Besitz befinden, sollen nur mit Wegerechten verkauft werden. Wenn notwendigerweise Flächen angekauft oder getauscht werden müssen, ist das zu tun. Die Wegerechte sind in den städtebaulichen Verträgen mit den Baugesellschaften oder Einzeleigentümern zu vereinbaren. Die Lage und Anzahl sollen dem bebauten Gebiet entsprechen und eine kurze Distanz zum Zentrum oder sonstigen wichtigen Einrichtung erlauben. Die Kosten für den Unterhalt sind öffentlich zu übernehmen.
Begründung:
Diese kleinen Wege und sogenannten Gässchen dienen der Überbrückung von kurzen Distanzen und sind in kleinen Ortschaften üblich. Sie haben mit zunehmendem Autoverkehr manchmal ihre Bedeutung verloren. Der alternative Verkehr zum Auto soll in den Stadtteilen zunehmen. Dabei sind die Autorouten nicht immer kurz und werden oft besonders von Fahrradfahrern aus Sicherheitsgründen gemieden. Wenn kurze Distanzen zur Erreichung eines Zieles wie Kindergarten oder Schule entstehen und diese sicher sind, dann werden sie auch wieder genutzt und bieten eine sinnvolle Alternative zum Autoverkehr.