Die Debatte um die Straßenausbaubeiträge ist in vollem Gange.
Der zuständige Landtagsausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen macht sich am 7. Juni 2019 um 13:30 Uhr im Plenarsaal des Landtages im Rahmen einer öffentlichen Anhörung sachkundig.
Für die Erneuerung und Verbesserung der gemeindlichen Straßen haben die Kommunen derzeit verpflichtend von den Anliegern Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die entsprechende Regelung findet sich in § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG). Als Begründung für diese Beiträge wird angeführt, dass die angrenzenden Grundstückseigentümer durch die Erneuerung und Verbesserung „ihrer“ Straße einen erheblichen Vorteil hätten. Deshalb sei es auch gerecht, diesen „Vorteil“ durch die Anliegerbeiträge auszugleichen. Zum Teil werden so dann von den Anliegern fünfstellige Beträge als Ausgleich für diesen „Sondervorteil“, eine ordentliche Straße vor der Türe zu haben gefordert.
Was bisher geschah?
2013 hat die Fraktion der CDU vorgeschlagen, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge einzuführen. Nach der Landtagswahl wird Kommunalministerin Ina Scharrenbach Anfang Oktober 2017 in der Sendung Westpol zitiert, dass wiederkehrende Straßenausbaubeiträge mittelfristig in NRW nicht zur Debatte stünden. Vielmehr solle eine Regelung aus Schleswig-Hollstein abgewartet werden, die die vollständige Abschaffung zum Ziel hat. Alles Weitere werde man in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag, Städte- und Gemeindebund NRW und Landkreistag NRW) besprechen. Im September 2018 fordert dann Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) bei einer Versammlung der Mittelstandsvereinigung der CDU die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
Wie stellt sich die CDU-FDP-Koalition die Zukunft der Straßenausbaubeiträge vor?
Im Dezember 2018 präsentieren CDU und FDP ihre Lösung, das Optionsmodell: die Zinsen bei einer Stundung der Anliegerbeiträge sollen abgesenkt werden und die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Straßenausbaubeiträge erhoben werden soll auf die Städte und Gemeinden abgewälzt werden. Als weitere „Neuigkeit“ sollen die Bürger zukünftig im Vorfeld informiert werden. Damit könnten also reiche Kommunen ihre Bürger entlasten, Kommunen mit leeren Kassen (Stärkungspaktkommunen und Kommunen im Nothaushalt), wären hingegen gezwungen, Straßenausbaubeiträge zu erheben und diese sogar noch anzuheben.
Die Konsequenz: Zukünftig würde die Postleitzahl entscheiden, wer Straßenausbaubeiträge zahlen muss und wer nicht!
Was meint die kommunalpolitische Vereinigung der CDU, die KPV NRW dazu? – KPV/NRW lehnt Optionsmodell strikt ab
Die KPV/NRW hat sich Anfang November erneut mit der Thematik befasst. Schon die Delegiertenversammlung im Oktober hatte einen entsprechenden Beschluss gefasst. […] In einem Brief an die Vorsitzenden sowie Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU- und FDP Landtagsfraktion, lehnt der KPV-Landesvorsitzende […] die Einführung eines Optionsmodells, das den Kommunen die Entscheidung über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge überträgt, strikt ab. Gesetzliche Änderungen, die für die kommunale Ebene zu finanziellen Mehrbelastungen führen, hätte das Land vollständig zu finanzieren.“
(Quelle: Kommunalpolitischen Blättern, KOPO, Ausgabe 12/2018)
Die KPV, also die CDU-Kommunalen, lehnen somit im Kern den Vorstoß der eigenen Landtagsfraktion ab. So sieht eine enge Abstimmung mit den eigenen Kommunalen á la CDU aus.
Was will die SPD-Landtagsfraktion?
Ziel ist es:
Die Beiträge für den Straßenausbau abzuschaffen.
Bürger von den hohen Kosten zu entlasten.
Die Landesregierung soll den Kommunen die Kosten aus dem Landeshaushalt entsprechend erstatten.
Die SGK NRW hat in der Anlage zu dieser Mail die Positionen der Landtagsfraktionen gegenübergestellt. Die Landtagsfraktion hat zu ihrer Gesetzesinitiative sowohl ein Hintergrundpapier als auch ein Argumentationspapier herausgegeben. Der Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion ist das Ergebnis eines von der SGK NRW organisierten Fachgespräches unter Beteiligung des SGK Landesvorstandes. Alle Unterlagen liegen dieser Mail auch nochmals bei.
Wie geht es weiter?
Die Gesetzesinitiative der SPD-Landtagsfraktion wird derzeit im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen beraten. Um sich sachkundig zu machen, hat der Ausschuss am
7. Juni 2019 um 13:30 Uhr
im Plenarsaal des Landtages,
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
zu einer Expertenanhörung zu diesem Thema eingeladen.
Die SPD Fraktionsvorsitzende Niole Niederdellmann-Siemes wird als Gast diese Sitzunmg verfolgen. „Die derzeitige Lösung, dass die Kommunen bei der Sanierung von Straßen verpflichtend Beiträge von Anwohnern nehmen müssen, führt immer wieder zu finanziellen Problemen. Die Gesetzesiniiative des Landtagsfraktion der SPD ist richtig und wichtig, da sie die Einwohner entlastet und gleichzeitig die Kommunen bei der Ausübung der notwendigen Straßenausbauten unterstützt. Ich bin sehr gespannt auf die Expertenanhörung und mache mir gerne ein umfassendes Bild.“