Weltfrauentag

Frieda Bauschinger war 1912 Gündungsmitgied der Meerbusch-Büdericher SPD. Das Wahlrecht für Frauen kam erst 6 Jahre später.

Jährlich, am 8. März, dem Weltfrauentag, reden wir alle über Frauen. Ja, wir haben einiges in 108 Jahren, seit Bestehen des Weltfrauentages erreicht. Das Wahlrecht für Frauen wurde 1918 nach hartem Kampf endlich eingeführt. Und wie sah es im deutschen BGB noch 1950 aus? Bis 1951 gab es das sogenannte Lehrerinnen-Zölibat, in Baden-Württemberg galt es sogar bis 1956. Demnach sollten Lehrerinnen nicht heiraten, sondern sich in Keuschheit ganz ihrer erzieherischen Aufgaben widmen. Kein Konto ohne die Zustimmung des Ehegatten. Verheiratete Frauen durften keine größeren Anschaffungen tätigen. Erst in den 70er Jahren wurde dies geändert. Ohne Zustimmung des Ehemannes durften Frauen nicht berufstätig sein. Männer konnten den Arbeitsvertrag ihrer Ehefrau einfach kündigen.

Die Medien übertreffen sich heute mit Schlagzeilen wie: In der EU sind mehr Frauen berufstätig als je zuvor. Die RP geht sogar so weit und schreibt: Das 21. Jahrhundert könnte den Frauen gehören. Am Weltfrauentag klagen wir in Deutschland zum Glück auf hohem Niveau. Die Gleichberechtigung ist nach einem Jahrhundert Frauenbewegung weit gediehen. Weit gediehen? Noch immer ist das Einkommen der Frau heute um ca. 20% geringer als das des Mannes. Damit ist die Altersarmut praktisch vorprogrammiert. Vor allem im Falle von Trennung und Scheidung. Auch die Lebensleistung der Frau ohne gewerbliche Arbeit muss gleichgestellt werden. Kindererziehung, die Pflege der Angehörigen und die Arbeit im Haushalt dürfen nicht dazu führen, dass diese Frauen im Alter schlechter gestellt sind. Es heißt leider „die Armut“ und nicht „der Armut“. Armut ist weiblich und das muss sich ändern! Die Gesellschaft (Wirtschaft und Industrie) hat die Frau als Werbeträger und Konsumentin entdeckt, hoffentlich auch bald in der Entlohnung. Der Weg zu einer Grundrente, von der SPD gefordert, ist richtig.